Des Wahnsinns fette Beute

NSU-Mordserie: Opferangehörige verärgert über Döner vom V-Mann

Übersicht über die Blutspur der sogenannten "Bratwurstmörder" in Deutschland

Sechs Monate lang betrieb die bayerische Polizei einen Döner-Imbiss, um den Mördern ausländischer Ladenbesitzer auf die Spur zu kommen. Die Angehörigen der Opfer sind erbost über den “Wahnsinn”.

Die Ombudsfrau der Opfer der Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Barbara John, zeigte sich irritiert von dem ungewöhnlichen Ermittlungsansatz der bayerischen Polizei: Sechs Monate lang hatten die Beamten einen Dönerladen in Nürnberg eingerichtet, der von einem V-Mann betrieben wurde. “Dieser Wahnsinn hat Methode”, sagte John der “Berliner Zeitung” vom Freitag.

Für sie habe sich der Eindruck verfestigt, dass die Ermittlungen zu den Morden an Migranten mit großer Bewusstheit in Richtung Ausländerkriminalität geführt und alle anderen Spuren außer Acht gelassen worden seien.

“Dabei war das Opferbild so zwingend, dass man an ein politisches Motiv hätte denken müssen.” John warf den Sicherheitsbehörden vor, immer “im Denken der 50er- und 60er-Jahre” gefangen zu sein, als relativ wenige Migranten hier gelebt hätten.

Dönerzubereitung als Ermittlungsstrategie

Im NSU-Untersuchungsausschuss war am Donnerstag bekannt geworden, dass bayerische Ermittler für ihre Untersuchungen zu den Morden einen eigenen Döner-Imbiss eröffnet hatten. Sie sollte nach den Worten des früheren Nürnberger Oberstaatsanwalts Walter Kimmel dem Zweck dienen, Ausländer aus dem Bereich der organisierten Kriminalität anzulocken.

Dass die Täter Rechtsextremisten gewesen sein könnten, zogen die Ermittler nicht ernsthaft in Betracht.

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) regte dem Bericht zufolge an, den damals leitenden Kriminalisten Wolfgang Geier erneut in den Ausschuss zu laden. Geier habe die Frage nach verdeckten Ermittlungen während seiner Vernehmung verneint.

Die Angehörigen der Opfer also sind erbost – logisch, sie wissen dass man die abgekapselten Kreise der Parallelgesellschaften nicht durch die Eröffnung eines Dönerladens knacken kann. Eine “Ombudsfrau” für die Opfer gibt es also auch schon, eine Ombutsfrau für die Opfer von deutschenfeindlicher Migrantenkriminalität sucht man dagegen vergebens – zumindest der Aussage dass der Wahnsinn Methode hat kann man also zustimmen.

Dabei war das Opferbild so zwingend, dass man an ein politisches Motiv hätte denken müssen.” – so ist es, wie die Seite Deutsche Opfer, fremde Täter eindrucksvoll demonstriert. Auch die Opfer der sog. “Eherenmorde” (die mit Ehre nichts zu tun haben) sind vom Opferbild recht eindeutig – passieren tut trotzdem nichts.

Noch ein Bonmot zum Schluß: “[..] im Denken der 50er- und 60er-Jahre” gefangen zu sein, als relativ wenige Migranten hier gelebt hätten“. Wie jetzt? Leben hier etwa nicht mehr “relativ wenige Migranten”? Wieso sollen dann ständig neue geholt werden wenn es doch entweder “unrelativ wenige” oder vielleicht sogar schon “relativ viele” sind?

“Kriminelle Roma-Familien missbrauchen ihre Kinder”

Ein Interview per E-Mail!

Von Elisalex Henckel  | 11.04.2012 |  WELT

Mit einer Titelgeschichte über Roma hat die Schweizer Wochenzeitung “Die Weltwoche” einen politischen Skandal ausgelöst. Im Gespräch mit “Welt Online” verteidigt Chefredakteur Roger Köppel den Bericht.

Welt Online: Herr Köppel, die aktuelle Titelgeschichte der „Weltwoche“ hat ihr Anzeigen aus drei Ländern beschert, unter anderem wegen Verletzung der Schweizer Anti-Rassismus-Norm, die das Herabsetzen und Diskriminieren von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion unter Strafe stellt. „Gestern die Moslems, heute die Roma, wer ist als nächster dran?“ hat eine Ihrer Leserinnen, die sich nun zur Klage entschlossen hat, im Schweizer Fernsehen gefragt. Was antworten Sie ihr?
Roger Köppel: Die Weltwoche diskriminiert niemanden, sie deckt relevante Missstände auf. In der aktuellen Titelgeschichte wird ein gravierendes Problem aufgearbeitet: Es gibt in der Schweiz markant steigende Roma-Kriminalität. Die kriminellen Roma-Familien missbrauchen zudem ihre Kinder für Verbrechen und Prostitution. Das sind die Fakten, und das ist die Botschaft unserer Berichterstattung.

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Mohamed Merah: Heiligsprechung des Terroristen in einer Moschee in Algerien

Gudrun Eussner | 07.04.2012

http://tinyurl.com/d37696e

Der algerische Prediger Ali Belhaj, Vizepräsident der ehemaligen Islamischen Heilsfront (FIS): “Ist er ein Abtrünniger? Er sollte auf einem Muslimfriedhof beerdigt und Gebete sollten für ihn gesprochen werden.” Ein Muslim in Salafistenkleidung tritt vor und erklärt, die doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen, zeigt den französischen Paß, den er lieber im Sender France 24, vor den Augen der Ungläubigen in Frankreich, zerrissen hätte, tut es nunmehr für seinen Bruder, den Glaubenskämpfer Mohamed Merah, dessen Fürsprache bei Allah er erbittet, Haßgebete muslimischer Männer begleiten ihn. Allah Akbar, Allah Akbar. 4:13 Minuten im Internet, am 30. März 2012, dokumentiert von MemriTV, Clip # 3390

Ein Beweis mehr, daß die Grenze zwischen einem “guten” Muslim und einem Islamisten zumindest gespenstisch ist, ja sogar geradeheraus abwesend. Jeder “gute” Muslim ist ein potentieller Islamist, es wird Zeit, sich das bewußt zu machen. Kommentar von Francis, DREUZ.info, 6. April 2012, 13 Uhr 42.

Keine Handhabe gegen kriminelle Großfamilien

Wem dabei nicht die Adern schwellen, hat’s nicht besser verdient!

FAKT |  10.04.2012

In Berlin leben libanesisch-kurdische Großfamilien, die mit schwersten Straftaten in Verbindung gebracht werden. Doch auch wenn die Mitglieder überführt werden, gibt es offenbar kaum eine Handhabe gegen sie. Die Polizei kann oft nur machtlos zuschauen. Grund: Belastungszeugen werden bedroht und ziehen ihre Aussagen zurück. Oder die Familienmitglieder decken sich gegenseitig. Außerdem haben viele Migranten Asylanten bei ihrer Einreise nach Deutschland ihre Papiere vernichtet und sich falsche Identitäten zugelegt. Sie behaupten, staatenlose Palästinenser zu sein und können deshalb nicht abgeschoben werden.

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Manche sind gleicher

Von Michael Paulwitz | 07.04.2012 | JF

Die Jusitia auf dem Frankfurter Gerechtigkeitsbrunnen: Parteilichkeit der Justiz gilt in totalitären Systemen nicht als Makel Foto: Wikimedia/Roland Meinecke

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Aber einige sind offenbar gleicher. Zwei Urteile, die deutsche Landgerichte vergangene Woche in zwei durchaus vergleichbaren Fällen gesprochen haben, geben diesem bitteren Verdacht neue Nahrung: „Hetzjagd“ ist nicht gleich „Hetzjagd“, und es gibt Opfer und Täter erster und zweiter Klasse.

Tatort Baden-Württemberg: Teilnehmer einer Feier mit „überwiegend rechtsradikal eingestellten“ Gästen greifen im Streit eine Gruppe junger Einwanderer an, von denen mehrere bei der anschließenden Verfolgungsjagd verletzt werden. Das Landgericht Stuttgart verurteilt zwei heute 21 und 22 Jahre alte Männer zu jeweils knapp zweieinhalb Jahren Haft. – Tatort Berlin: Zwei kurdische U-Bahn-Schläger überfallen den jungen Giuseppe Marcone, der vor seinen Verfolgern auf die Straße flüchtet, überfahren wird und stirbt. Das Landgericht Berlin verhängt gegen die ebenfalls 21 und 22 Jahre alten Täter Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise vier Monaten.

Gefährliche Tendenz in der Rechtsprechung

Beide Urteile stehen exemplarisch für eine gefährliche Tendenz in der Rechtsprechung: Ob und wie schwer ein Täter verurteilt wird, hängt mehr und mehr von seiner Herkunft oder Gesinnung ab. Einwanderer insbesondere aus dem muslimisch-orientalischen Kulturkreis haben gute Chancen, auch bei schwersten Straftaten glimpflich davonzukommen.

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Raubtiere gehören sicher verwahrt hinter Gitter und nicht freilaufend auf Strassen und Plätze unserer Städte!

Hells Angels: Rocker greifen Pizzabäcker und Sohn an

dpa/hdr |25.03.2012 | Morgenpost online

Zwei völlig Unbeteiligte sind in Berlin-Wedding Opfer eines Angriffs geworden. Selbst Polizeistreifen trauen sich kaum noch, Rocker zu kontrollieren.

Die Befürchtungen vieler Polizisten haben sich offenbar bewahrheitet: Nach zahlreichen Attacken auf verfeindete Rockerklubs sollen die berüchtigten Hells Angels Berlin City unter der Führung des türkischen Boxers Kadir P. in der Nacht zum Sonnabend auch Unbeteiligte angegriffen und versucht haben, diese schwer zu verletzen. Wie Morgenpost Online aus Sicherheitskreisen erfuhr, waren ein italienischer Pizzabäcker und sein Sohn Ziel einer besonders brutalen Attacke in Wedding.

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Toulouse-Morde: Psychologische Kriegsführung vor Wahlen?

Man könnte es sich einfach machen und den nun folgenden Artikel als “Verschwörungstheorie” abtun. Man könnte ihn aber auch als Anregung zum eigenen Nachdenken und Recherchieren verstehen, ob der islamische Terror z.B. wieder einmal kurz vor Wahlen instrumentalisiert wird. Zur Abrundung der Diskussion um die Morde von Mohammed Merah in Toulouse hier eine Meinung von Kurt Nimmo:

Terrorangriff in Frankreich: Alle Merkmale geheimdienstlicher psychologischer Kriegsführung und Aktion unter falscher Flagge

Mohammed Merah, der verdächtigt wird, sieben Menschen vor einer jüdischen Schule in Toulouse getötet zu haben, passt zum Muster eines Al-Kaida-Geheimagenten. Nach Angaben der BBC stand er wegen der Besuche, die er in Afghanistan und in der “Militanten-Hochburg” Waziristan in Pakistan gemacht hatte unter Beobachtung der französischen Behörden.

Genauer formuliert wurde laut Innenminister Claude Guéant der Fall Merah “seit Jahren” vom französischen Geheimdienst DCRI bearbeitet.

Merah, ein französischer Staatsbürger algerischer Herkunft, wurde am 19. Dezember 2007 verhaftet und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er Bomben in der südlichen Provinz Kandahar in Afghanistan gelegt hatte.

Im April 2011 gaben die USA es zu, dass sie geheime Militärgefängnisse in Afghanistan betrieben hatten, in denen mutmaßliche Terroristen ohne Anklage gefangengehalten und verhört werden.

Die berüchtigte Haftanstalt der Luftwaffenbasis in Bagram wird vom Joint Special Operations Command und der Spionageabwehreinrichtung der DIA Defense Counterintelligence and Human Intelligence Center (DCHC) betrieben. (weiterlesen …)

Das braune Netz: SPD-Politiker von Nazis attackiert

Stück um Stück tritt das ganze Ausmaß des braunen Netz das die Republik überzieht zu Tage. Schwarzfahrer-Nazis haben am Wochenende einen Landtagsabgeordneten in einem Parkhaus in der Nazi-Hochburg Herford überfallen und mit einem Lebkuchenmesser bedroht.

Um das Volk nicht zu beunruhigen wurde die Meldung als bald zensiert zurückgezogen, glücklicherweise war die Löschung nur teilweise erolgreich, was es mir ermöglicht im Sinne des investigativen Blogerismus den Mantel des Schweigens, der über den knietiefen braunen Sumpf gestülpt wurde, zu lüften und den Ewiggestrigen in den Medien die diese Untaten decken ein Schnippchen zu schlagen. Die Neue Westfälische Zeitung berichtet: (weiterlesen …)

Eine Stadt in Angst

Von Heinrich Thies | 24.02.2012 | haz.de

Jugendbande terrorisiert Geschäftsleute in Uelzen

Seit gut einem Jahr terrorisiert die sogenannte „Douglas-Bande“ die Geschäftsleute in der Uelzener Innenstadt. Auch die Redakteure der „Allgemeinen Zeitung“, die über den Prozess in Lüneburg berichten, sind scharfen Angriffen ausgesetzt.

Ortstermin in Uelzen: Die Angeklagten in Gerichtsbegleitung am Schauplatz ihrer brutalen Schlägerei.

Uelzen. Die Angst sitzt tief. Jens-Peter Kaisen hat Schlimmes erlebt, will aber nicht mehr darüber reden. Im November waren kurz vor Feierabend drei junge Männer in den Laden des Uelzener Obst- und Teehändlers gestürmt und hatten mit vorgehaltenen Messern Geld verlangt. „Zu deiner eigenen Sicherheit“, hatten sie gesagt. Am gleichen Tag waren ihm schon die Reifen seines Autos zerstochen worden.

Der Vorfall bildet den Höhepunkt einer Bedrohung, die von den rund 20 Mitgliedern der sogenannten „Douglas-Bande“ ausgeht – jungen Männern arabischer und osteuropäischer Herkunft zwischen 17 und 21 Jahren, die nach ihrem Treffpunkt benannt wurden: einer Filiale der gleichnamigen Parfümeriekette. Seit gut einem Jahr terrorisiert die Jugendbande Geschäftsleute und Passanten in Uelzens Fußgängerzone. Sie stehlen, pöbeln, drohen, randalieren, setzen Zeugen und Journalisten unter Druck und schlagen bisweilen auch heftig zu.

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Clan-Gewalt: Über Ehrenmörder und Mauerschützen

von Gérard Bökenkamp | 25.082010 | eigentümlich frei

Die dramatischen Folgen einer katastrophalen Einwanderungs- und Sozialpolitik

Immer öfter ist im Zusammenhang mit den Problemen der Integration, von Ehrenmorden und krimineller Gewalt von sogenannten „Clans“ die Rede. So etwa in der Berichterstattung über Kerstin Heisigs Buch „Das Ende der Geduld“. In der Tageszeitung „Die Welt“ war darüber folgendes zu lesen: „Nach ihren Erkenntnissen, so schrieb Heisig, gibt es bundesweit zehn bis zwölf arabische Großfamilien, die einige Tausend Menschen umfassen. ‚Eine Großfamilie bringt es ohne Probleme auf Hunderte polizeilicher Ermittlungsverfahren.’ Die Clans lebten ausschließlich nach ihren Gesetzen, die Kinder würden weitgehend unkontrolliert in kriminellen Strukturen aufwachsen. Die männlichen Mitglieder seien massiv zu Gewalt bereit. Die Wahrung der Familienehre sei oberstes Gebot: ‚Wer die eigenen Leute an die Deutschen verrät, riskiere sein Leben.’ Auf sämtlichen Ebenen müsse geprüft werden, welche Maßnahmen wir den Clans entgegensetzen können.“

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BRD-Justiz vom feinsten

Heidi Niemann | 13.01.1213 | hna.de

Pizzabäcker entführte Kunden wegen kritischer Internet-Bewertung

Göttingen. Eine Bestellung bei einem Göttinger Pizza-Bringdienst ist einem Kunden übel bekommen: Erst litt er stundenlang unter Brechdurchfall, dann wurde er von dem Betreiber des Pizza-Services stundenlang bedroht und gefangen gehalten. Nun wurde der Täter verurteilt.

Dieser war wütend darüber, dass der durchfallgeplagte Kunde seinem Imbiss eine schlechte Bewertung im Internet gegeben hatte. Er wollte von ihm 800 Euro Schadensersatz eintreiben, weil als Folge der Negativ-Bewertung deutlich weniger Bestellungen eingegangen seien. Für diese Räuberpistole bekam der Göttinger Gastronom jetzt die Quittung: Das Amtsgericht Göttingen verurteilte den 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Gericht befand den Angeklagten der Freiheitsberaubung, der versuchten Nötigung und der Körperverletzung für schuldig. Ein Mitarbeiter des Pizza-Services, der sich an der Freiheitsberaubung beteiligt hatte, erhielt eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das Verfahren gegen einen weiteren Mitarbeiter wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 600 Euro vorläufig eingestellt.

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Wo kein Kläger, da kein Richter

Das Copyright dieser roten Gloablisten-Emanzen-Justitia liegt bei der SPD nahen Friedrich Ebert Stiftung

Aus Anlaß der Geschehnisse um die Messerweihe wollte ich ein paar ergänzende Dinge zum juristischen Rahmen loswerden die generell von Interesse sein könnten.

Bei Offizialdelikten bestimmt die Staatsanwaltschaft als Ankläger wo es lang geht, sie fordert auch das Strafmaß, Nebenkläger machen im Prinzip nichts anderes als was der Name schon aneutet – danebensitzen. Wikipedia sagt dazu folgendes:

Dem Nebenkläger stehen [...] eigene Verfahrensrechte zu, die in den § 397-401 StPO geregelt sind. Insbesondere ist er [...] zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Weiterhin hat er – unter den gesondert geregelten Voraussetzungen – wichtige Rechte wie z. B. Richter- und Sachverständigen-Ablehnung, Beweisantragsrecht, Fragerecht [...] Darüber hinaus kann er unabhängig von der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen (§ 401 Abs. 1 StPO), allerdings nicht in Bezug auf die Höhe des Strafmaßes. [...]

Der Nebenkläger kann in Strafverfahren einer Anklage beitreten, wenn er Verletzter eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Nebenklagedelikte ist. Im Strafverfahren gegen Jugendliche ist die Nebenklage nach § 80 Abs. 3 JGG nur bei Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung, oder nach § 239 Abs. 3, § 239a, § 239b StGB oder § 251 StGB, auch in Verbindung mit den § 252, § 255 StGB zulässig, daneben seit 1. Oktober 2009 auch aus besonderen Gründen bei bestimmten Vermögensdelikten ( § 244, § 249, § 252, § 255, § 316a).

Ist durch die rechtswidrige Tat jemand getötet worden, so steht das Nebenklagerecht nach § 395 Abs. 2 S.1 StPO den Eltern, Kindern, Geschwistern und dem Ehegatten oder Lebenspartner zu.

Die reguläre Anklage wird jedoch von der Staatsanwaltschaft erhoben und in der Sitzung vom Staatsanwalt vertreten.

Zudem ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden, (weiterlesen …)

Eine “Messerweihe”

FF berichtete dieser Tage über einen weiteren der unzähligenKollateralschäden an Deutschen, den “Kartoffelmord”. Die Osnabrücker Nachrichten haben unglaubliche Details dazu veröffentlicht (Titelseite 24), der üblichen Schweinejournaille waren die Umstände keine Zeile wert:

Waren Messerstiche an der Lutherkirche geplant?

Mittäter sagt: Das neue Messer sollte eingeweiht werden

Osnabrück (kno) – Am 2. Tag im Prozess gegen Michael Arol A. und 3 weitere Angeklagte wegen des Totschlags an dem 22-jährigen Matthias B. aus Ibbenbüren sagten 4 junge Frauen aus, die ansehen mussten, wie der junge Mann, mit dem sie eben noch Geburtstag gefeiert hatten von einer 3-köpfigen Angreifergruppe regelrecht niedergemacht wurde. Der 4. Angeklagte, so ergab sich aus den Zeugenaussagen, schaute seelenruhig zu, als seine Kumpanen zu dritt ihr Opfer attackierten.

In einer Gartenlaube hatte eine Gruppe von 4 Mädchen und 2 Jungen den Geburtstag einer 19-Jährigen nachgefeiert. Dann hatte man sich auf den Weg in die Innenstadt gemacht. Ein junger Mann hatte sich abgesetzt, als die Gruppe an der Iburger Straße auf die Gruppe mit Michael Arol A., Hüseyin und Ömer S, sowie Marco E. traf. Den Fünfen schwante nichts Gutes. Man habe, so die Mädchen übereinstimmend vor Gericht, überlegt, die Straßenseite zu wechseln, weil man schon sah, dass „die auf Stress aus waren.“ Die hätten schon so „aggressiv geguckt“.  Die Gruppen kannten sich zum Teil aus der Schule. Es sei bekannt gewesen, so eine Zeugin, dass „die schon öfter zugeschlagen hätten“. Eine andere berichtet, dass ihr von einem der jungen Männer im Bus eine Schusswaffe gezeigt worden sei. Das Wechseln der Straßenseite sei wegen des Verkehrs und eines Zaunes in der Mitte der Straße nicht möglich gewesen. Das Unheil nahm seinen Lauf. Es kam zu verbalen Provokationen gegen das einzige männliche Individuum. Irgendwann habe Matthias B. gerufen: „Was wollen die von mir? Nur weil ich Deutscher bin.“ Die Antwort aus der Gruppe sei gewesen: „Ja, genau deswegen“. So berichtet eine Zeugin. Versuche der Mädchen, eine weitere Eskalation zu vermeiden, scheiterten.

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Ausländergewalt: „Kartoffel“ abgestochen, weil er Deutscher war

BN-Redaktion | 22.02.2012 | blauenarzisse

Bereits am 18. September 2011 wurde der 22-jährige Matthias B. in Osnabrück mit einem Messer tödlich verletzt, nachdem es zuvor zu deutschenfeindlichen Beleidigungen kam. Polizei und Staatsanwaltschaft verschleiern jedoch bis heute die Herkunft der Täter, weshalb erst jetzt zum Prozeßauftakt die Hintergründe der Tat ans Licht kamen.

An jenem Septembertag war eine Gruppe von Jugendlichen auf ihr späteres Opfer getroffen. Er war in Begleitung seiner Freundin sowie drei weiterer Frauen. Diese kannten die Täter bereits und wollten ihnen deshalb ausweichen, was aufgrund des Straßenverkehrs jedoch nicht möglich war. Ein ausländischer Jugendlicher beschimpfte Matthias B. dann zunächst als „Kartoffel“. Dieser wehrte sich verbal, indem er darauf verwies, daß es doch nicht sein könne, angegriffen zu werden, „nur weil ich Deutscher bin“.

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