von Vitzliputzli
Wurden einer Ausländerin ihre Rechte vorenthalten, ein behinderter Moslem diskriminiert? Einem Schwarzen gar? ?
Nein, ein NPD-Mann wollte einmal in einem Hotel übernachten. Aber so wie ein Jude 1933 in einem arischen Hotel bei den Herrenmenschen unerwünscht war, war auch dieser NPD-Mann bei dem Hotelbesitzer als offenbar besserem und moralisch viel höher stehenden Menschen mit der richtigen Meinung unerwünscht.
Also schmiß der Mann mit der richtigen Meinung den Mann mit der falschen Meinung schon vor der Ankunft raus und der Rausgeschmissene klagte dagegen.
Das OLG Brandenburg wies laut FAZ die Klage ab, mit der wirklich wahnwitzigen Begründung, die politische Überzeugung des NPD-Mannes sei „ein sachlicher Grund, mit dem ein Eingriff in seine Grundrechte zu rechtfertigen sei“. Ein Hotelbetreiber sei nicht zur Gleichbehandlung ALLER Gäste verpflichtet.
Schon das Antidiskriminierungsgesetz war ein irrer Schwachsinn ohnesgleichen. Jetzt aber die ungenehme politische Meinung einer nicht verbotenen Partei als Rechtfertigung für einen Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen ausdrücklich gelten zu lassen, ist ein Justizskandal erster Klasse.
Schon seit längerem heißt es in linksradikalen und linken Kreisen, daß Grundrechte nicht für Rechte gelten.(was immer das in der abstrusen Vorstellung dieser linken Trottel sein mag!)
Die Grundrechte gelten nur noch für Menschen mit der „richtigen“ Gesinnung, ähnlich wie in China oder dem dritten Reich. Vielleicht sollte man auch aufhören, diesen politischen Grundrechtsentzüglingen Nahrung zu verkaufen. Wer so denkt, hat es nicht mehr weit bis zur „berechtigten“ Einrichtung von Umerziehungslagern.
Wir sind dem linken Faschismus in Deutschland wieder ein deutliches Stückchen näher gerückt.
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Anm.:
Akz.: 1 U 4/10 – betreffend Udo Voigt (NPD)
Das Urteil enthält die komische Begründung, das erteilte Hausverbot benötige wegen der Grundrechtseinschränkung einen (vom Gericht bejahten) sachlichen Grund, während dann festgestellt wird, Voigt kann sich nicht auf die Grundrechte berufen, da die nur gegen den Staat bestehen. Ja, was denn nu?
Mehr dazu hier:
http://www.kostenlose-urteile.de/Hotelbetreiber-durfte-NPD-Vorsitzenden-Udo-Voigt-wegen-dessen-politischer-Ueberzeugung-Hausverbot-erteilen.news11515.htm
Voigt wird Revision einlegen.